Unsere Platzordnung

1. Die Platzordnung gilt für sämtliche Spieler.

2. Vor Spielbeginn muss die Spielzeit, auch wenn sonst keine Mitglieder anwesend sind, mit der Magnetkarte an der Zeittafel vermerkt werden. Der Spieler muß sich auf dem Platz befinden, für den er die Karte angesteckt hat. Das Vorstecken von Einzelkarten pro Platz ist untersagt. Ein Platz gilt erst dann als besetzt, wenn die Karten beider oder mehrerer Spielpartner gesteckt ist. Die Magnettafeln sind nach Spielende unbedingt wieder zu entfernen.

3. Ein Vorstecken ist höchstens 30 Minuten vor Spielbeginn möglich. Die Zeiteinteilungen sollen kontinuierlich ohne Zeitlücken erfolgen. Bei der Platz- und Zeiteinteilung sind ev. Anordnungen des Platzwartes oder des Buffetbetreibers Folge zu leisten.

4. Die Spielzeit ist für Einzelspieler mit 60, für Doppelspiele mit 90 Minuten festgesetzt.. Diese Zeiten können durch Arbeiten des Platzwartes entsprechend verkürzt werden. Nach dem Ende der jeweiligen Spieldauer sind die Plätze von den Spielern selbst abzuziehen und die Netze an den dafür bezeichneten Stellen zu deponieren.

5. Bei der Platzbelegung ist den Mitgliedern, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben, der Vorrang einzuräumen.

6. Mitglieder mit dem ermäßigtem Betrag (rote Magnetkarte) sind nur berechtigt in der Zeit von 08.00 bis 16.00 zu spielen.

7. Gäste sollen von ordentlichen Mitgliedern an Arbeitstagen nicht nach 16.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht an den Vormittagen eingeladen werden. Ein Mitglied mit einem Gast kann zwei Mitglieder nicht ablösen. Solange ein Platz frei ist, können Mitglieder generell nicht abgelöste werden.

8. Bei Durchführung von Wettkämpfen und Turnieren sind – den Erfordernissen entsprechend – ½ Stunde vorher die Plätze freizuhalten.

9. Ranglistenspiele können im Rahmen der Bestimmungen der Ranglistenordnung durchgeführt werden. Diese Spiele unterliegen nicht der Zeitbegrenzung nach Punkt 3.

10. Die tägliche Spielzeit beginnt um 08.00 Uhr. Über das Ende der Spielzeit entscheidet der Platzwart.

11. Über die Bespielbarkeit der Plätze, z.B. nach Regen, entscheidet der Platzwart.

12. Die Einrichtungsgegenstände sind zu schonen, bei Beschädigung wird Kostenersatz gefordert.

13. Für Schäden, Diebstähle und Unfälle aller Art wird keine wie auch immer geartete Haftung übernommen.

14. Wünsche, Anregungen oder Beschwerden können an alle Vereinsvorstandsmitglieder direkt oder über den Platzwart an diese herangetragen werden.

15. Der Genuss von Tabakwaren oder Alkohol, sowie die Mitnahme von Gläsern und Geschirr, auf den Plätzen ist untersagt.

16. Mobiltelefone sind aus Rücksicht auf andere Spieler lautlos zu stellen.

17. Das Betreten der Spielstätte ist ausschließlich mit geeignetem Schuhwerk (Tennisschuhe) gestattet.

18. Bei Gästen obliegt die Kontrolle dem Platzmeister bzw. dem Buffetbetreiber.

19. Das Spielen und auch der Aufenthalt auf der Tennisanlage mit freiem Oberkörper ist untersagt.

20. Mitglieder, die mit Gästen spielen sind für deren ordnungsmäßige Bekleidung, sowie für das richtige Schuhwerk verantwortlich.